Bacchus Software GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGBs gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bacchus Software GmbH, Roonstraße 1, 76137 Karlsruhe (nachfolgend "Bacchus") und dem Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Kunden von Bacchus sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit privaten Endverbrauchern schließen wir grundsätzlich nicht.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Bacchus ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Bacchus auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGBs. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder der Bereitstellung des Zugangs zur Software zustande.

2.3 Testzugang

2.3.1 Kunden haben die Möglichkeit, über die Website von Bacchus einen kostenlosen Testzugang zur Software zu beantragen.

2.3.2 Der Testzugang wird dem Kunden für einen Zeitraum zur Verfügung gestellt, den Bacchus nach eigenem Ermessen bestimmt. Dieser Zeitraum basiert auf der Einschätzung von Bacchus, ob der Kunde ausreichend Gelegenheit hatte, die Software zu testen.

2.3.3 Der Testzugang ist nicht übertragbar und darf nur vom registrierten Kunden genutzt werden.

2.3.4 Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Zugang automatisch deaktiviert, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung getroffen. Es entstehen für den Kunden keine automatischen Verpflichtungen oder Kosten nach Beendigung des Testzugangs.

2.3.5 Die Bacchus Software GmbH behält sich das Recht vor, den Testzugang jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen oder zu beschränken.

3. Leistungen

3.1 Bacchus stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der Software ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf der Homepage von Bacchus unter www.bacchus-software.de. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Bacchus bereitgestellt. Bacchus schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

3.2 Updates und Upgrades werden regelmäßig durchgeführt und sind im Abonnementpreis inbegriffen. Bacchus wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen.

3.3 Bacchus ist es gestattet, Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet Bacchus nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.

3.4 Bacchus weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Bacchus liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Bacchus handeln, von Bacchus nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Bacchus haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Bacchus erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde wird Bacchus bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Daten und Materialien, die für die Erbringung der Leistung von Bacchus erforderlich sind, zeitnah und in der vereinbarten Form bereitzustellen. Der Kunde stellt sicher, dass er alle notwendigen Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten und Inhalten hat und dass durch ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Bacchus von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

4.2 Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Angebot ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

4.3 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung von Bacchus darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

4.4 Bacchus hat einen dauerhaften Zugang zum System des Kunden, um Supportleistungen oder Fehlerbehebungen durchzuführen. Hierbei sind die Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben beider Parteien zu beachten.

4.5 Die vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen werden von Bacchus vertraulich behandelt, soweit keine ausdrückliche Zustimmung zur Weitergabe oder Veröffentlichung vorliegt oder gesetzliche Verpflichtungen eine Offenlegung erfordern.

4.6 Die von dem Kunden auf dem gegebenenfalls für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Bacchus hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

4.7 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich bei Bacchus anzuzeigen.

5. Vermietung von Geräten

5.1 Neben der SaaS-Lösung bietet Bacchus auch Tablets, Smartphones und andere Geräte (nachfolgend "Mietgeräte") zur Miete an. Die Mietgeräte bleiben Eigentum der Bacchus Software GmbH.

5.2 Die Konditionen der Miete, einschließlich der Höhe der jährlichen Mietgebühren, sind im Angebot für die Software angegeben. Die Mietdauer entspricht stets der Vertragslaufzeit der Software.

5.3 Nach Ablauf der Mietdauer müssen die Mietgeräte in einem Zustand zurückgegeben werden, der einer normalen Nutzung während der Mietdauer entspricht. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so hat er Bacchus den Zeitwert des Gerätes zu erstatten.

5.4 In der Mietgebühr ist auch Konnektivität, inklusive SIM-Karten und einem festgelegten monatlichen Datenvolumen, enthalten. Weiterführende Kosten durch übermäßige Datennutzung können gesondert berechnet werden.

5.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgeräte sorgfältig zu behandeln und vor Schäden zu schützen.

5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietgeräte Dritten zur Verfügung zu stellen oder unterzuvermieten, es sei denn, Bacchus hat dem schriftlich zugestimmt.

5.7 Bei technischen Problemen mit dem Mietgerät während der Mietdauer bietet Bacchus Support an. Technische Fragen oder Probleme sollten umgehend gemeldet werden, damit Bacchus zeitnah Unterstützung bieten kann. Schäden am Mietgerät müssen umgehend gemeldet werden.

5.8 Bacchus behält sich das Recht vor, eine Kaution für die Mietgeräte zu verlangen. Die Höhe und Bedingungen hierfür werden im Mietvertrag festgelegt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne Abzüge.

6.2 Entsteht Bacchus aufgrund von Lücken oder Unklarheiten in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen Mehraufwand, so darf Bacchus diesen Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben aus der Sphäre des Kunden zurückzuführen ist.

6.3 Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen.

6.4 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist Bacchus nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch von Bacchus bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn Bacchus ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 8.3 hat.

6.5 Bacchus kann nach Ablauf der Erstlaufzeit die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Bacchus räumt dem Kunden und den vom ihm benannten Nutzern mit Zahlung der geschuldeten Gebühren das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich und nach Maßgabe der folgenden Vorschriften inhaltlich beschränkte Recht ein, auf die Software mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit Software verbundenen Funktionalitäten gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den dazugehörigen mobilen Anwendungen, erhält der Kunde nicht.

7.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieser Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

7.3 Die Nutzungsberechtigung bezieht sich stets nur auf die neueste zur Verfügung gestellte Fassung der Software; mit Aktualisierung erlöschen die Nutzungsrechte an zuvor bereitgestellten Fassungen für die Zukunft.

7.4 Bacchus behält sich das Recht vor, im Rahmen der Nutzung der Software durch den Kunden anfallende Informationen in anonymisierter Form zum Zwecke der Weiterentwicklung Software, im Rahmen von Kooperationen mit Herstellern landwirtschaftlicher Produkte sowie zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen von Kooperationen mit akademischen Einrichtungen zu nutzen.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Das Abonnement wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch, sofern es nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.

8.2 Die Kündigung bedarf der Textform (schriftlich oder per E-Mail). Die Kündigung ist zu richten an:

Bacchus Software GmbH

Roonstraße 1

76137 Karlsruhe

Oder per E-Mail an:

kontakt@bacchus-software.de

8.3 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für Bacchus liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, Bacchus die vereinbarte Vergütung abzüglich von von Bacchus ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

8.4 Nach Beendigung des Vertrags hat Bacchus sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz von Bacchus befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die bei Bacchus gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Unbefugt im Sinne dieser Regelung sind nicht die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von Bacchus. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.

9.2 Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form -, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Dies umfasst auch die Konditionen des jeweiligen Vertrags.

9.3 Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (i) allgemein zugänglich sind oder waren, (ii) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, (iii) unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder (iv) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.

9.4 Bacchus wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

9.5 Soweit Bacchus im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird Bacchus ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

9.6 Die Geheimhaltungspflichten bestehen über das Ende des jeweiligen Vertrages fort.

10. Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln

10.1 Bacchus gewährleistet, dass durch die Software bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde Bacchus von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und Bacchus die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird Bacchus dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in Staaten zustehen, in denen der Kunde die Software vertragsgemäß nutzt.

10.2 Kann der Kunde ein Arbeitsergebnis wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann Bacchus nach eigener Wahl entweder (a) das Arbeitsergebnis so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung des Arbeitsergebnisses verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 11.

10.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die Arbeitsergebnisse nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Arbeitsergebnisse von Bacchus mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von Bacchus sind.

11. Haftung

11.1 Bacchus haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtverfügbarkeit der Software entstehen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Betreiber bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

11.3 Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden und alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

11.4 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Betreibers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Auf Verträge zwischen Bacchus und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

12.2 Bacchus ist berechtigt, den Kunden bzw. dessen Marke/Logo als Referenz zum Zwecke der Darstellung auf der Unternehmens-Webseite oder in Broschüren zu verwenden. Eine eventuell darüber hinaus gehende Nutzung bspw. als Showcase oder Best-Practice-Beispiel erfolgt nur nach Zustimmung des Kunden.

12.3 Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag – insbesondere Abtretungen und Verpfändungen – an Dritte ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Bacchus ausgeschlossen.

12.4 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.

12.5 Gerichtsstand ist Karlsruhe.

Stand

2023-11-02